Land gibt finanzielle Unterstützung beim Wandel
Das Programm „Demografie – Wandel gestalten“ (Demografie-Förderprogramm) richtet sich besonders an ehrenamtlich tätige Menschen. Die finanzielle Unterstützung des Landes soll dabei helfen, gemeinnützige Projekte und Maßnahmen umzusetzen, die der Gestaltung des demografischen Wandels dienen. Die Einzelheiten regelt die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für die Gestaltung des demografischen Wandels“.
Ein Programm – viele Möglichkeiten
Das kann zum Beispiel
- der Bau eines Kinderspielplatzes sein oder die Renovierung des Seniorentreffs,
- das Aufstellen von Bänken in der Dorfmitte oder die Einrichtung einer kleinen Bibliothek,
- die Entwicklung von Online-Angeboten für Behördengänge oder die Schulung älterer Menschen im Umgang mit neuen Medien,
- die Rekonstruktion eines Sportplatzes oder die Entwicklung von Kulturangeboten,
- die Erarbeitung von Konzepten oder Strategien zur Bewältigung des demografischen Wandels und, und, und …
Im Kern müssen die Maßnahmen darauf abzielen, die Lebensverhältnisse der Menschen zu verbessern, die Gemeinschaft zu stärken und die Abwanderung vor allem junger Menschen zu verhindern. Die Umsetzung des Demografie-Förderprogramms des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt wird von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt betreut.
Wer wird gefördert?
- Vereine und Verbände
- Gemeinden, Verbandsgemeinden, Landkreise, kommunale Zweckverbände
- Gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Öffentlich-rechtliche und gemeinnützige Stiftungen
- Öffentliche Unternehmen
Was wird gefördert?
Zum Beispiel
- Erstellung von regionalen und lokalen Anpassungsstrategien zur Bewältigung des demografischen Wandels
- Projekte zu alternative Angebotsformen, die zur Erhaltung der Lebensqualität und zur Sicherung der Daseinsvorsorge beitragen
- Maßnahmen zur regionalen und lokalen Willkommenskultur
- Gemeindeübergreifende Initiativen zur Sicherung der Daseinsvorsorge
Wieviel wird gefördert?
- Zuschuss bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Maximal 80.000 Euro
Wie wird gefördert?
- Anträge jeweils bis 31. März jeden Jahres abgeben
- Vorrang für Projekte in Regionen mit besonderen Entwicklungsaufgaben (entsprechend Landesentwicklungsplan), geringer Besiedlungsdichte und/oder besonders starkem Bevölkerungsrückgang
Vorab-Check gefällig?
Sie wollen schon vor dem Antrag eine erste Einschätzung, ob Ihr Projekt gefördert werden kann? – Schreiben Sie eine E-Mail an demografie-mid(at)sachsen-anhalt.de